Die Prostitution ist eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt, ebenso wie Polizei, stehendes Heer, Kirche und Unternehmerschaft.
                                                                       August Bebel

PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ

ProstituiertenSchutzGesetz

Erlaubniserteilung

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Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 Absatz 1 Satz 1 ProstSchG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. 
Prostitutionsgewerbe sind zum Beispiel Bordelle und ähnliche Betriebe (z. B. Sauna- oder FKK-Clubs, Wohnungsbordelle oder „Modelwohnungen“), Prostitutionsfahrzeuge (z. B. Love-Mobile), Prostitutions-veranstaltungen (z. B. gewerb-liche Sexpartys) und Prostitutionsvermittlungen
(z. B. Escort-Agenturen). Auch wenn Prostituierte in einer Wohnung mit einer oder mehreren Kolleginnen oder Kollegen zu-sammenarbeiten – ob regelmäßig oder nur gelegentlich –, gilt diese Wohnung in der Regel als Prostitutionsgewerbe. Es muss dann eine Erlaubnis eingeholt werden, und eine Person muss die Pflichten der bzw. des Gewerbe-treibenden übernehmen.

Betriebskonzept

Betriebskonzept

In dem Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflich-tungen nach dem ProstSchG zu beschreiben (§ 16 ProstSchG).
Wir erstellen ein den Mindest-anforderungen genügendes Betriebskonzept für Ihr Unternehmen.

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die EDOCTO UG  begleitet Sie auf dem Weg zur Erlaubnis . Wir stellen mit Ihnen alle erforder-lichen Unterlagen zusammen, fertigen für Sie das Betriebs-konzept und lassen Sie auch sonst nicht im Regen stehen.


Telefonnummer  02 01 / 77 44 59