Sozialkonzepte sind die "Handbücher", in denen die Betreiber der Glücksspielbranche (Automatenauf-steller, Spielhallen, Gastronomiebetriebe, Wettan-bieter ...) beschreiben, wie sie den
sozialschädlichen Auswirkungen ihrer Angebote gegensteuern wollen.
Das Vorliegen eines den Mindestanforderungen genügenden Sozialkonzeptes ist die Voraus-setzung für die Erteilung einer Glücksspielrecht-lichen Erlaubnis.
Die Mitarbeiter der Unternehmen müssen auf dieses Sozialkonzept verpflichtet werden und die darin beschriebenen Maßnahmen umsetzen.
Die EDOCTO UG erstellt mit Ihnen ein einreichungsfähiges Sozialkonzept, das den Mindestanforderungen des jeweiligen Bundeslandes genügt.
Die Sozialkonzepte sind ständig anzupassen, sowohl was neue Erkentnisse in der Suchtforschung angeht, als auch bei Veränderungen innerhalb des Unternehmens (neues Personal, Änderungen im Aufgabenbereich Sozialkonzept, Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten...)
Betreiber sind verpflichtet in länderspezifischen Intervallen über die, im Rahmen des Sozialkonzeptes, erfolgten Maßnahmen zu Berichten. Dazu müssen alle "Vorkommnisse" vom Personal dokumentiert werden.
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