Bayern

Berchtesgadener Land

Gesetz

Gesetze

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Besonderheiten

Weggabelung

Was muss ich als Automatenunternehmer ab sofort in Bayern nach aktuellem Gesetz wissen und umsetzen?

Hier die wichtigsten Punkte:

Schulungen

Betreiber/ Leiter einer Spielhalle, Spielerschutzbeauftragte sowie das hauptberuflich beschäftigte Vollzeitpersonal müssen innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt eine externe Schulung absolvieren.

Schulungsdauer mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Maximal 12 Teilnehmer/innen pro Schulung.

Alle anderen Mitarbeiter/innen können mittels interner Schulung geschult werden.

Spätestens nach 2 Jahren ist eine Nachschulung durchzuführen.

Sozialkonzepte

Benennung der Beauftragten für die Entwicklung von Sozialkonzepten

Spielerschutzmaßnahmen und deren Umsetzung

Informationsmaterialien und -angebote Jugend- und Spielerschutz

Spielrelevante Informationsmaterialien

Hintergrund und Ziele des Sozialkonzeptes

Individuelle Gegebenheiten der Spielstätte (z.B. Anzahl Konzessionen, Eingänge, Mitarbeiter/innen oder GSG)

Dokumentation alle 2 Jahre

Außendarstellung

Keine Werbung für Spielbetrieb oder Spielangebot

Kein zusätzlicher Anreiz

Sperrzeiten

Feiertage und Sperrzeiten für Ihr Bundesland entnehmen Sie bitte Ihren amtlichen Bekanntmachungen

Sonstiges

Mindestabstand: 250 m Luftlinie zu Spielhallen

Mehrfachkonzession: Nicht erlaubt

EC Cash: Nicht erlaubt

Aufstellung von Geldausgabeautomaten: Nicht näher bestimmt

Speisen und Getränke: Nicht näher bestimmt

Einlasskontrolle: Nicht näher definiert

Wie kann EDOCTO helfen

Sozialkonzepte

Erstellung von Sozialkonzepten
Begleitung von Sozialkonzepten
- Berichterstattungen
- Evaluierung

- Schulungen der Mitarbeiter