Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag NRW
Was muss ich als Automatenunternehmer ab sofort in Nordrhein-Westfalen nach aktuellem Gesetz wissen und umsetzen?
Hier die wichtigsten Punkte:
Schulungen
Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1d AG GlüStV NRW i.V.m. § 6 des GlüStV sind die Betreiber von Spielhallen in NRW verpflichtet, ihr Personal zu schulen.
Der Schulungsträger muss durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW zugelassen sein.
Die Schulung muss mindestens sechs Zeitstunden umfassen.
Zwei Schulungsmodule mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen: Modul A für Servicemitarbeiter/innen und Modul B für Mitarbeiter/innen mit Leitungsfunktion (sowie bei kleinen Spielhallen die Inhaber/Betreiber).
Bei Neueinstellungen hat die erste Schulung spätestens 6 Monate nach Arbeitsbeginn zu erfolgen.
Eine Wiederholungsschulung ist erstmalig nach zwei Jahren verpflichtend, im weiteren Verlauf jeweils nach drei Jahren. (Organisatorische und inhaltliche Mindestanforderungen an Sozialkonzepte in Nordrhein-Westfalen gemäß Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15.12.2011
Sozialkonzepte
Benennung der Beauftragten für die Entwicklung von Sozialkonzepten
Spielerschutzmaßnahmen und deren Umsetzung
Informationsmaterialien und -angebote Jugend- und Spielerschutz
Spielrelevante Informationsmaterialien
Dokumentation alle 2 Jahre
Außendarstellung
Keine Werbung für Spielbetrieb oder Spielangebot
Kein zusätzlicher Anreiz
Als Bezeichnung ist nur der Begriff Spielhalle zulässig
Sperrzeiten
Feiertage und Sperrzeiten für Ihr Bundesland entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen
Mindestabstand:
350 m Luftlinie zu Spielhallen und zu öffentlichen Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen
Mehrfachkonzession: Nicht erlaubt
EC Cash: Nicht erlaubt
Aufstellung von Geldausgabeautomaten:
Nicht erlaubt
Speisen und Getränke:
Nur gegen Bezahlung
Einlasskontrolle:
Nicht näher bestimmt
Rauchverbot: Ab 01.05.2013 in Kraft
Erstellung von Sozialkonzepten
Begleitung von Sozialkonzepten
- Berichterstattungen
- Evaluierung
- Schulungen der Mitarbeiter
Modul A und B
Als Mitglied der EDOCTO UG werden Sie in allen Belangen des AG zum GlüStV in NRW von uns begleitet. Wir kümmern uns um die Evaluation Ihres Sozial-konzeptes, sorgen dafür, dass Ihre
Mitarbeiter/Innen stets den Vorschriften entsprechend geschult sind und sind kompe-tente Ansprechpartner für alle Fragen, die in diesem Zusammen-hang aufkommen können.
Mitgliedschaften bieten sich besonders für Spielhallen und Gastronomische
Betriebe an. Aber auch als Automatenaufsteller kann es Sinn machen, Mitglied bei der EDOCTO UG zu werden.