Mit dem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages zum 01.07.2012 müssen Betreiber von Glücksspiel eine "Glücksspielrechtliche Erlaubnis" vorweisen können, um überhaupt Ihr Angebot öffentlich machen zu dürfen. Diese Erlaubnis gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, dazu gehört das Erstellen von Sozialkonzepten, in denen beschrieben wird, wie man den sozialschädlichen Auswüchsen des Angebotes wirksam entgegen steuern will.
Für die Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, dass der Umgang mit dem Sozialkonzept von allen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen
entsprech-end ist.
Wir geben Ihrem Personal Einweisungen und sensibilisieren es, die Bedeutung nicht zu unterschätzen.
Suchtpräventionsseminare, egal ob Modul A oder Modul B, Einführungen in das Sozial-konzept, die interessant und verständlich gestaltet
werden und damit nicht zu einer öden "Pflichtveranstaltung" mutieren.
Das sagen Teilnehmer/Innen.
Sozialkonzepte müssen regel-mäßig an neue Erkenntnisse angepasst werden. Darüber müssen die Betreiber von Glücksspiel den Ordnungs-behörden in unterschiedlichen Intervallen berichten.
02 01 / 77 44 59