Um Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen zu dürfen, müssen Sie eine "Glücksspielrechtliche Erlaubnis" haben. Diese bekommen Sie nur, wenn Sie ein den Mindestanforderungen
genügendes Sozialkonzept haben.
Lassen Sie sich ein solches Konzept von unserem Kompetenzteam erstellen.